Ratgeber · Von Flo P. · geprüft am 20. Oktober 2026
Stundenweise Betreuung oder 24-Stunden-Pflege: Was passt, was kostet weniger?

Stundenweise Betreuung passt, solange nur wenige Stunden Hilfe am Tag nötig sind. Rechnet man mit 42,45 € pro Stunde – so viel dürfen anerkannte Alltagshilfen in Sachsen höchstens berechnen –, kosten zwei Stunden täglich rund 2.550 € im Monat. Eine 24-Stunden-Betreuung über eine Agentur kostet meist 2.800 bis 3.500 €. Ab gut zwei bis knapp drei Stunden Hilfe am Tag ist sie deshalb oft die günstigere Lösung.
Eigenanteil berechnenWas ist der Unterschied?
Bei der stundenweisen Betreuung kommt eine Alltagshilfe, ein Betreuungsdienst oder ein Pflegedienst zu festen Zeiten ins Haus, zum Beispiel zum Einkaufen, zur Begleitung zum Arzt oder für Gesellschaft. Bezahlt wird jede Stunde.
Bei der 24-Stunden-Betreuung wohnt eine Betreuungskraft mit im Haushalt und hilft über den Tag verteilt. Sie braucht ein eigenes Zimmer und Verpflegung, hat feste Arbeits- und Ruhezeiten und wird über eine Agentur zu einem monatlichen Preis vermittelt.
Was kostet stundenweise Betreuung im Monat?
| Umfang | Std./Monat | Kosten |
|---|---|---|
| 2 Std. pro Woche | ca. 9 | ca. 370 € |
| 1 Std. täglich | 30 | ca. 1.270 € |
| 2 Std. täglich | 60 | ca. 2.550 € |
| 4 Std. täglich | 120 | ca. 5.090 € |
| 8 Std. täglich | 240 | ca. 10.190 € |
| 24-Stunden-Betreuung | wohnt mit | 2.800–3.500 € |
Kosten bei 42,45 € pro Stunde: Rechenbeispiel mit der Preisobergrenze für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Sachsen (42,45 € je Stunde inklusive Anfahrtszeit, gültig seit 01.01.2025, Anhebung zum 01.01.2027 vorgesehen). Andere Bundesländer haben eigene Regeln; zugelassene Pflegedienste können über ihre Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen auch mehr berechnen. Monat mit 30 Tagen bzw. 4,33 Wochen. 24-Stunden-Betreuung: Spanne der Verbraucherzentrale, Stand 08/2026, ohne Reisekosten und Verpflegung.
Ab wie vielen Stunden ist die 24-Stunden-Betreuung günstiger?
Bei 42,45 € pro Stunde kosten 66 Stunden im Monat so viel wie eine 24-Stunden-Betreuung für 2.800 €, 82 Stunden so viel wie eine für 3.500 €. Das sind gut zwei bis knapp drei Stunden Hilfe am Tag. Wer mehr Hilfe braucht, zahlt mit der 24-Stunden-Betreuung meist weniger.
Zur 24-Stunden-Betreuung kommen noch Reisekosten sowie Zimmer und Verpflegung für die Betreuungskraft. Dafür bleibt das volle Pflegegeld erhalten, während es bei der stundenweisen Hilfe über die Pflegesachleistung anteilig sinkt (§ 38 SGB XI).
Was zahlt die Pflegekasse?
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat schon ab Pflegegrad 1, für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und ambulante Pflegedienste (ab Pflegegrad 2 nicht für die Selbstversorgung). Nicht verbrauchtes Geld lässt sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b SGB XI).
- Umwandlung der Pflegesachleistung: ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Alltagshilfen, also bis zu 318,40 € (Pflegegrad 2), 598,80 € (3), 743,60 € (4) oder 919,60 € (5) im Monat. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig (§ 45a Abs. 4, § 38 SGB XI).
- Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst: bis zu 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) oder 2.299 € (5) im Monat (§ 36 SGB XI).
- Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) oder 990 € (5) im Monat, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird (§ 37 SGB XI). Viele Familien nutzen es für die 24-Stunden-Betreuung.
- Verhinderungspflege: Ist die pflegende Person verhindert, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzpflege für längstens acht Wochen im Jahr, zusammen mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr (§§ 39, 42a SGB XI).
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Eigenanteil berechnenWann passt stundenweise Betreuung?
- Hilfe wird nur zu festen Zeiten gebraucht, etwa beim Einkaufen, im Haushalt oder für Arztbesuche.
- Ihr Angehöriger kommt den Rest des Tages und nachts allein zurecht.
- Angehörige wohnen in der Nähe und übernehmen einen Teil der Hilfe.
- Es gibt kein freies Zimmer für eine Betreuungskraft.
- Es liegt Pflegegrad 1 oder 2 vor und der Entlastungsbetrag deckt einen Teil der Stunden.
Wann passt eine 24-Stunden-Betreuung?
- Hilfe wird über den ganzen Tag verteilt gebraucht, mehr als zwei bis drei Stunden täglich.
- Ihr Angehöriger soll tagsüber nicht mehr lange allein sein, zum Beispiel wegen Sturzgefahr.
- Angehörige wohnen weit weg oder arbeiten selbst.
- Es gibt ein eigenes Zimmer und die Betreuung wird für mindestens vier Wochen gebraucht.
- Regelmäßige Hilfe in der Nacht ersetzt sie nicht: Die Betreuungskraft hat Ruhezeiten.
Lässt sich beides kombinieren?
Ja. Häufig übernimmt die Betreuungskraft den Alltag und ein ambulanter Pflegedienst die medizinische Pflege, etwa Spritzen oder Verbände. Umgekehrt kann eine stundenweise Alltagshilfe pflegende Angehörige an einzelnen Tagen entlasten. Wie sich eine Kombination auf das Pflegegeld auswirkt, klärt die Pflegekasse.
Häufige Fragen
Was kostet stundenweise Betreuung pro Stunde?
Das hängt vom Bundesland und vom Anbieter ab. In Sachsen dürfen anerkannte Alltagshilfen höchstens 42,45 € pro Stunde inklusive Anfahrt berechnen. Zugelassene Pflegedienste können über ihre Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen auch mehr verlangen.
Ab wann ist 24-Stunden-Pflege günstiger als stundenweise Betreuung?
Bei 42,45 € pro Stunde ab etwa 66 bis 82 Stunden im Monat, also gut zwei bis knapp drei Stunden täglich. Dann kostet die stundenweise Hilfe so viel wie eine 24-Stunden-Betreuung über eine Agentur mit 2.800 bis 3.500 € im Monat.
Zahlt die Pflegekasse stundenweise Betreuung?
Teilweise: mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 und ab Pflegegrad 2 zusätzlich mit bis zu 40 % der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 3 also bis zu 598,80 €. Das gilt nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote, und das Pflegegeld sinkt bei der Umwandlung anteilig.
Wie viele Stunden bezahlt der Entlastungsbetrag?
Bei 42,45 € pro Stunde reichen 131 € für gut drei Stunden im Monat. Nicht verbrauchtes Geld lässt sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
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Jetzt Eigenanteil berechnen →Über den Autor: Flo P. betreibt betreut daheim und recherchiert die Ratgeber anhand amtlicher Quellen wie SGB XI, Verbraucherzentrale und vdek.
Quellen
- §§ 36, 37, 38, 39, 42a, 45a, 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de, Leistungsbeträge ab 01.01.2025, nächste Anpassung nach § 30 SGB XI zum 01.01.2028)
- Freistaat Sachsen: Informationsblatt zu den Preisobergrenzen nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung, Stand 05.12.2024, ergänzt zum 01.02.2026
- Verbraucherzentrale: Kosten einer 24-Stunden-Betreuung über Vermittlungsagenturen, Stand 08/2026
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