Ratgeber · Von Flo P. · geprüft am 21. Oktober 2026

Pflegekraft über Agentur oder privat: Was ist legal?

Ein Vertrag wird am Tisch unterschrieben

Legal ist eine Betreuungskraft auf drei Wegen: über eine Agentur im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, privat angestellt von Ihrer Familie oder als echte Selbständige. Wer eine Betreuungskraft privat beschäftigt, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden, begeht Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 2 SchwarzArbG).

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Welche legalen Wege gibt es?

Entsendung über AgenturPrivat angestelltSelbständig
ArbeitgeberFirma im HeimatlandIhre Familieniemand
Sozialversicherungim Heimatland, Nachweis A1in Deutschland, Sie melden anzahlt sie selbst
Ihr Aufwandgering, die Agentur organisierthoch: Anmeldung, Lohn, Urlaub, Vertretunggering, aber Risiko Scheinselbständigkeit

Ist eine Pflegekraft privat ohne Agentur legal?

Ja, wenn Ihre Familie sie ordentlich anstellt. Dann sind Sie Arbeitgeber: Sie melden sie bei der Krankenkasse zur Sozialversicherung an (§ 28a SGB IV), zahlen mindestens den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026) und regeln Urlaub und Vertretung.

Ein Beispiel für dieses Modell ist CariFair der Caritas, das es an einigen Standorten in Nordrhein-Westfalen und in Würzburg gibt. Dort stellt die Familie die Betreuungskraft selbst an. Die Caritas nannte 2023 Personalkosten von rund 2.600 € brutto im Monat plus 180 € für Koordination und Lohnabrechnung.

Was gilt bei der Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beschäftigte, die mit der betreuten Person in häuslicher Gemeinschaft leben und sie eigenverantwortlich betreuen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Der Mindestlohn gilt trotzdem für jede Arbeitsstunde.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass auch Bereitschaftszeit mit dem Mindestlohn bezahlt werden muss (5 AZR 505/20). Eine Person allein kann deshalb keine Betreuung rund um die Uhr legal und bezahlbar leisten. Klären Sie Arbeits- und Ruhezeiten schriftlich.

Woran erkennen Sie eine legale Entsendung?

  • Die Agentur zeigt Ihnen die A1-Bescheinigung. Sie belegt die Sozialversicherung im Heimatland.
  • Die Entsendung ist auf eine voraussichtliche Dauer von 24 Monaten begrenzt (Art. 12 VO (EG) 883/2004).
  • Auch ein Arbeitgeber im Ausland muss den deutschen Mindestlohn zahlen (§ 20 MiLoG).
  • Arbeitszeit, Pausen, Freizeit und Vertretung stehen im Vertrag.

Wann wird Selbständigkeit zum Problem?

Arbeitet eine selbständige Betreuungskraft nur für Ihre Familie, nach Ihren Vorgaben und fest eingebunden in Ihren Haushalt, spricht viel für eine Beschäftigung. Dann drohen Nachzahlungen zur Sozialversicherung.

Klarheit schafft eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 7a SGB IV). Den Antrag können beide Seiten stellen.

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Häufige Fragen

Ist eine polnische Pflegekraft ohne Agentur legal?

Ja, wenn Ihre Familie sie als Arbeitgeber anstellt und zur Sozialversicherung anmeldet. Ohne Anmeldung ist es Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 2 SchwarzArbG).

Was kostet eine privat angestellte Betreuungskraft?

Mindestens den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde (2026), auch für Bereitschaftszeit. Die Caritas nannte für ihr Modell CariFair 2023 rund 2.600 € brutto Personalkosten im Monat plus 180 € für Koordination.

Gilt das Arbeitszeitgesetz für eine 24-Stunden-Pflegekraft?

Nicht, wenn sie mit der betreuten Person zusammenlebt und sie eigenverantwortlich betreut (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Der Mindestlohn gilt aber für jede Arbeitsstunde.

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Über den Autor: Flo P. betreibt betreut daheim und recherchiert die Ratgeber anhand amtlicher Quellen wie SGB XI, Verbraucherzentrale und vdek.

Quellen

  • § 1 Abs. 2 SchwarzArbG (Schwarzarbeit), § 28a SGB IV (Meldepflicht des Arbeitgebers), § 7a SGB IV (Statusfeststellung)
  • §§ 1, 20 MiLoG und Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 268 (13,90 € ab 01.01.2026)
  • § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG (Ausnahme häusliche Gemeinschaft)
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021 – 5 AZR 505/20
  • Art. 12 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Entsendung), Merkblätter der IHK zur A1-Bescheinigung
  • Deutscher Caritasverband: Pressemitteilung zu CariFair vom 08.05.2023 (caritas.de)

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